Andreas Gudehus - IT Consulting & Service

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der von Andreas Gudehus - IT Consulting & Service, nachfolgend Andreas Gudehus genannt, geschlossenen Verträge und gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen gegenüber dem Kunden.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne das diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so hat das auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages keinen Einfluss. Die unwirksame Bestimmung gilt als ersetzt durch die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 2 Vertragsschluss und Preise
  1. Sämtliche Angebote von Andreas Gudehus sind freibleibend. Mit Erteilung eines Dienstleistungsauftrages bzw. mit Bestellung von Ware macht der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot, dass Andreas Gudehus durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von einer Woche annehmen kann, wobei der Zugang beim jeweiligen Empfänger maßgeblich ist. Alternativ gilt ein Auftrag auch als angenommen, wenn dieser innerhalb der vorgenannten Frist ausgeführt wird. Dienstleistungsverträge, die nur mündlich abgeschlossen werden, werden nach Aufwand gemäß aktueller Preisliste berechnet.
  2. Die angegebenen Preise umfassen nicht Transport- und Versicherungskosten. Umsatzsteuer und andere Steuern, Zölle und Abgaben werden auf der Rechnung separat ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu zahlen.
  3. Die Rechnungserstellung erfolgt mit Auslieferung der Waren bzw. mit Erbringung der Dienstleistung.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Andreas Gudehus zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Gefahrenübergang
  1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
  2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
  1. Bei Verbrauchern behält sich Andreas Gudehus das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich Andreas Gudehus das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderung aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20% übersteigt, ist Andreas Gudehus zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat Andreas Gudehus unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde Andreas Gudehus unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat Andreas Gudehus alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
  3. Andreas Gudehus ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist Andreas Gudehus berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach § 4 Nr. 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
  4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Andreas Gudehus bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräuerung gegen einen Dritten erwachsen. Andreas Gudehus nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Andreas Gudehus behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und die Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Andreas Gudehus. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt Andreas Gudehus an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihm gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen ihm nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
§ 5 Zahlungsbedingungen
  1. Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung frei Zahlstelle an Andreas Gudehus zu leisten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware / Abschluss und Abnahme der Dienstleistung sowie Erhalt der Rechnung den Rechnungsbetrag zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich Andreas Gudehus vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Andreas Gudehus anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Mängelansprüche
  1. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Andreas Gudehus ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leistet Andreas Gudehus für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 7 Ziff. 1.
  3. Verbraucher haben Andreas Gudehus offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von zwei Monaten nach Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualität und Menge Abweichung untersuchen und Andreas Gudehus erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Andreas Gudehus innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  5. Andreas Gudehus gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften Andreas Gudehus sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht auf Schadensersatz. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei Andreas Gudehus zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt, so entfallen Rechte des Kunden, sofern nicht der Kunde nachweist, dass kein ursächlicher Zusammenhang mit dem beanstandeten Fehler besteht.
  3. Vor dem Austausch von Teilen oder Geräten wird der Kunde auf Anforderung von Andreas Gudehus Programme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten unverzüglich entfernen. Gleiches gilt für Passwörter oder andere Zugangsbeschränkungen, die notwendige Arbeiten behindern.
  4. Der Kunde trägt selbst Sorge und Verantwortung für eine zureichende Datensicherung. Sollten im Rahmen der Leistungen von Andreas Gudehus auf den Leistungsgegenständen befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Dieser hat vor den Leistungen von Andreas Gudehus eine Datensicherung zu erstellen. Eine Haftung durch Andreas Gudehus für Datenverlust ist dementsprechend ausgeschlossen.
§ 8 Annahmeverweigerung
  1. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, so kann Andreas Gudehus ihm eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Hat der Käufer innerhalb dieser Frist nicht angenommen, so ist Andreas Gudehus berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
§ 9 Urheberrechte
  1. Von Andreas Gudehus entwickelte und zur Verfügung gestellte Programme sowie dazugehörige Dokumentationen sind geistiges Eigentum von Andreas Gudehus und sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne schriftliche Einwilligung von Andreas Gudehus Dritten nicht zugänglich machen. Kopien dürfen zu Sicherungszwecken angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser von Kunden auch auf Kopien anzubringen.
§ 10 Gewerbliche Schutzrechte
  1. Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt Andreas Gudehus keine Haftung dafür, dass die von Andreas Gudehus gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde ist verpflichtet, Andreas Gudehus unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden erstellt worden, so hat der Kunde Andreas Gudehus von allen Forderungen freizustellen, die auf Grund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
§ 11 Anwendbares Recht
  1. Auf das Rechtsverhältnis findet deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts sowie mit Ausnahme der UN-Verjährungskonventionen Anwendung.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
  1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist - auch für Scheck- und Wechselverfahren - der Sitz von Andreas Gudehus ausschließlicher Gerichtsstand sowie Erfüllungsort.
§ 13 Ausfuhrbestimmungen
  1. Soweit nicht anders vermerkt, liefert Andreas Gudehus Waren grundsätzlich unter der Voraussetzung ihres Einsatzes und Verbleibs in der Bundesrepublik Deutschland. Beabsichtigt der Käufer, bei Andreas Gudehus bezogene Waren zu exportieren, so hat er sich in eigener Verantwortung über sämtliche zu beachtenden Ausfuhrbestimmungen zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen selbständig einzuholen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Käufer den endgültigen Bestimmungsort der Waren vorher angibt.
§ 14 Datenschutz
  1. Andreas Gudehus ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gem. Bundesdatenschutzgesetz, das persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert oder weiterverarbeitet werden.
Norddrebber, den 10.01.2007

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